Nicht vergessen !
Dienstleistungen im Garten z.B. Rasen mähen oder Heckenschneiden sind unter haushaltnahen Dienstleistungen von der Steuerschuld abzugsfähig.
Sie können Handwerkerrechnungen von der Steuerschuld bis zu einer Höhe von € 3.000,-- je Steuererklärung geltend machen.
Rechtsgrundlage §35a Absatz 2 EStG